Insolvenzverwaltung

Für Unternehmen werden zielgerichtet und mit Augenmaß Sanierungslösungen entwickelt und umgesetzt. Unsere Spezialisierung auf die Insolvenzverwaltung ist eine klare Botschaft an Gerichte, Gläubiger und Berater.

In Verbraucherinsolvenzverfahren ist das persönliche Erstgesprach unerlässlich. Fragen werden beantwortet, Abläufe erklärt und so eine Vertrauensbasis für das Verfahren geschaffen. „Es sind wiederkehrende Themen wie beispielsweise der Umgang mit dem Pkw und das Zusammenspiel von P-Konto und pfandfreiem Einkommen, die für einen erfolgreichen Verfahrensablauf Bedeutung haben.“

Sanierungsberatung

„Eine Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ Max Frisch

Die Analyse der Schwachstellen eines Unternehmens ist oberflächlich häufig nicht besonders schwierig. Es sind meist zu geringe Umsätze oder zu hohe Kosten, die zu Problemen führen. Unsere Aufgabe ist es dann, den Grund hierfür zu finden, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Umsetzung bei Bedarf zu begleiten.

Die in der Beratung gemachten Erfahrungen führen jedoch zu folgendem Ergebnis: Die Verantwortlichen kommen meist viel zu spät.

Daher scheuen Sie sich nicht, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erstes Gespräch ist noch kein Insolvenzverfahren und dümmer wird man hierdurch nicht.

Wirtschaftsrecht

Unabhängig von unserer Spezialisierung beraten wir Sie gerne bei sämtlichen Fragestellungen des Wirtschaftsrecht.

Mit der Insolvenzverwaltung von Unternehmen gehen häufig Themen des Handels- und Gesellschaftsrecht einher. Nicht selten ist es dann notwendig, die Interessen der Gläubiger in streitigen Verfahren durchzusetzen.

Diese Expertise stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um nach der gemeinsamen Prüfung der Optionen für Sie die richtige Lösung zu finden. Und wenn eine einvernehmliche Regelung ausgeschlossen ist oder die Gegenseite bereits prozessual tätig geworden ist, führen wir für Sie den Rechtsstreit bei Gericht.